BISS – BERATUNGS- UND INTERVENTIONSSTELLE BEI HÄUSLICHER GEWALT

Ansprechpartnerin

Gabriele Rudnick
Dipl. Sozialpädagogin

Am Sonnenbrink 13

31655 Stadthagen

Telefon: 05721 / 99 51 21

Fax: 05721 / 99 51 27

E-Mail: biss@awo-schaumburg.de

Beratungen nach Terminabsprache

AWO-10Kommt es zu einem Polizeieinsatz wegen häuslicher Gewalt, wird unsere BISS-Beraterin darüber schriftlich informiert und wird dann „pro-aktiv“ auf die Betroffenen zugehen und Unterstützung anbieten.

Gewalt in der Partnerschaft (häusliche Gewalt) kommt häufig vor und zeigt sich auf unterschiedliche Weise. Beispiele für häusliche Gewalt sind, wenn Ihr Lebenspartner

  • Sie beleidigt und Sie bei Familie, Freundinnen und Bekannten schlecht macht
  • Sie daran hindert, Ihre Familie, Freundinnen oder Freunde zu treffen
  • Ihre Finanzen kontrolliert
  • Ihre Sachen beschädigt oder zerstört
  • Sie schlägt, stößt oder auf andere Weise körperlich misshandelt
  • Sie zum Sex zwingt
  • Ihnen, Ihren Kindern, Verwandten, Freundinnen Gewalt androht, weil Sie vorhaben, sich von ihm zu trennen
  • Sie verfolgt, belästigt oder terrorisiert, nachdem Sie sich getrennt haben.

Das müssen Sie nicht hinnehmen! Gewalt ist keine Privatangelegenheit! Seit 2002 regelt das Gewaltschutzgesetz die zivilrechtlichen Schutzmaßnahmen der Betroffenen von häuslicher Gewalt und stärkt deren Rechte gegen den gewalttätigen Lebenspartner. Die Beraterin der BISS-Beratungsstelle informiert Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes und

  • unterstützt und begleitet Sie in der akuten Krise
  • bespricht mit Ihnen einen individuellen Sicherheitsplan für Sie und eventuell mitbetroffene Kinder
  • hilft Ihnen, wenn Sie einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz stellen wollen
  • gibt Ihnen Hilfestellung beim Umgang mit Behörden
  • informiert Sie über andere Einrichtungen, die Sie unterstützen können.

Unabhängig davon, ob Sie mit Ihrem Partner weiter zusammenleben wollen, überlegt die Beraterin gemeinsam mit Ihnen, was für Ihre Situation das Beste ist, um vor weiterer Gewalt geschützt zu sein. Die Beratung ist kostenlos, anonym und vertraulich. In der akuten Notsituation kann die Polizei dem gewalttätigen Partner für längstens 14 Tage verbieten, die gemeinsame Wohnung zu betreten (Wegweisung). Deshalb zögern Sie nicht, die Polizei anzurufen (110), wenn Ihr Partner gewalttätig ist! Die Beratungsstelle ist der Polizeiinspektion Nienburg-Schaumburg zugeordnet und arbeitet in enger Kooperation mit den Dienststellen.