Am Sonnenbrink 13
31655 Stadthagen
Telefon: 05721 / 99 51 21
Fax: 05721 / 99 51 27
E-Mail: biss@awo-kv-schaumburg.de
Beratungen nach Terminabsprache
Kommt es zu einem Polizeieinsatz wegen häuslicher Gewalt, wird unsere BISS-Beraterin darüber schriftlich informiert und wird dann „pro-aktiv“ auf die Betroffenen zugehen und Unterstützung anbieten.
Gewalt in der Partnerschaft (häusliche Gewalt) kommt häufig vor und zeigt sich auf unterschiedliche Weise. Beispiele für häusliche Gewalt sind, wenn Ihr Lebenspartner
Das müssen Sie nicht hinnehmen! Gewalt ist keine Privatangelegenheit! Seit 2002 regelt das Gewaltschutzgesetz die zivilrechtlichen Schutzmaßnahmen der Betroffenen von häuslicher Gewalt und stärkt deren Rechte gegen den gewalttätigen Lebenspartner. Die Beraterin der BISS-Beratungsstelle informiert Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes und
Unabhängig davon, ob Sie mit Ihrem Partner weiter zusammenleben wollen, überlegt die Beraterin gemeinsam mit Ihnen, was für Ihre Situation das Beste ist, um vor weiterer Gewalt geschützt zu sein. Die Beratung ist kostenlos, anonym und vertraulich. In der akuten Notsituation kann die Polizei dem gewalttätigen Partner für längstens 14 Tage verbieten, die gemeinsame Wohnung zu betreten (Wegweisung). Deshalb zögern Sie nicht, die Polizei anzurufen (110), wenn Ihr Partner gewalttätig ist! Die Beratungsstelle ist der Polizeiinspektion Nienburg-Schaumburg zugeordnet und arbeitet in enger Kooperation mit den Dienststellen.